Wer das EMS-Gelände betritt, verpflichtet sich dazu, die folgende Hausordnung einzuhalten. Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten des EMS besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.

  1. Jeder der das Krankenhaus betritt, muss sich anmelden und in der Lobby Platz nehmen, bis er von einem Mediziner abgeholt wird. Das eigenständige Betreten der anderen Klinikbereiche ist nicht gestattet! Dadurch ist das betreten des Krankenhauses durch die Notaufnahme ebenfalls verboten.
  2. Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich unnötiger Lärm zu vermeiden. Die Stimme ist zu senken. Dies beinhaltet auch das Abspielen von Musik.
  3. Auf dem Gelände sind die Anweisungen der Mitarbeiter zu befolgen.
  4. In allen Räumen des Krankenhauses besteht ein generelles Rauchverbot.
  5. Der Konsum von Drogen ist im Krankenhaus und auf dem gesamten EMS-Gelände verboten.
  6. Auf dem Gelände des EMS gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen der Patienten, der Begleitperson oder von Besuchern ist nur in den gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Widerrechtlich in Park- und Halteverbotszonen (insbesondere in Rettungsdienst- oder Feuerwehrzufahrten) abgestellte Fahrzeuge werden zur Sicherheit der Patienten kostenpflichtig abgeschleppt.
  7. Vermummungen sind vor dem Betreten des EMS-Geländes abzunehmen.
  8. Es gilt ein generelles Waffenverbot auf dem Gelände. Diese sind zwingend vor dem Betreten des Krankenhauses abzulegen
  9. Während der ärztlichen Behandlungen müssen sich die Patienten in den dafür vorgesehenen Behandlungsraum aufhalten.
  10. Bei renitenten und/oder gewalttätigen Patienten z.B. in der Notaufnahme, behält sich die Klinik vor, die Polizei zu verständigen.
  11. Das Betreten der Behandlungsräume ist aus sterilen Gründen absolut Verboten. Dieses Verbot kann nur vom Medizinischen Personal aufgehoben werden.
  12. Begleitpersonen, Besucher und andere Personen können bei Verstößen gegen die Hausordnung vom EMS-Gelände verwiesen werden.
  13. Bei wiederholten groben Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

gez. Führungsebene EMS

Stand Oktober 2025