1. Grundsatz
Die Emergency Services leisten Hilfe, wo sie gebraucht werden – unparteiisch, respektvoll und ohne Vorurteile.
2. Regeln
- Jegliche Beleidigungen sind zu unterlassen.
- ES Fahrzeuge dürfen nur gemäß Fahrzeuge optisch verändert werden.
- Probleme oder Anliegen über eine Person sind nach Möglichkeit mit besagter Person zu klären.
- Die Feuerwehrfahrzeuge HRT, Ladder und Ladder Quantum dürfen ohne eine Maschinisten Fortbildung nicht gefahren werden.
- Das Funkgerät muss zu Dienstbeginn aktiviert werden.
- Es muss sich an die StVO gehalten werden. Während aktiviertem Blaulicht darf die StVO gebogen werden, man muss aber weiterhin auf andere Verkehrsteilnehmer achten.
- Die Funkdisziplin ist einzuhalten.
- Die Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht missbraucht werden und dürfen nur mit dem richtigen Job benutzt werden.
- Das unbegründete Herausgeben von Medikamenten ist verboten. Der Verkauf wird ausnahmslos mit einer Kündigung sanktioniert. Eine Behandlung ist zwingend erforderlich.
- Die Dienstnummer muss auf Nachfrage immer herausgegeben werden, ohne sich zu widersetzen.
- Das Kennzeichen von Dienstfahrzeugen ist der Fahrzeugordnung zu entnehmen.
- Den Befehlen von Ranghöheren ist Folge zu leisten, ansonsten ist mit Sanktionen zu rechnen.
- Es besteht die Pflicht, jegliche Straftaten der Polizei zu melden, auch wenn sie von EMSlern getätigt wurden.
- Anderen Bürgern ist stets mit Respekt und Seriosität entgegenzutreten.
- Es ist untersagt während der Dienstzeit eine Waffe mit sich zu führen.
- Jedes Mitglied der Emergency Services sollte während des Dienstes gewalttätigen Konfrontationen möglichst aus dem Weg gehen.
- Der Konsum von bewusstseinsverändernden Substanzen ist verboten!